Pflichtimpfungen

15.01.2020

Wir möchten Ihnen einige Informationen zur Impfpflicht in Deutschland mitteilen, es gab kürzlich Gesetzesänderungen, die alle Kindergarten- und Schulkinder sowie Erwachsene, die in der Kinderbetreuung oder im medizinischen Bereich tätig sind, und auch für Flüchtlinge/Asylsuchende, die in Gruppenunterkünften leben, betreffen .

Ab März 2020 müssen Eltern die Impfung ihrer Kinder nachweisen, bevor sie in eine Kita oder Schule aufgenommen werden können. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und Personal in Kindertagesstätten, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften. Kinder werden nur dann in den Kindergarten oder in die Schule aufgenommen, wenn sie die Jabs erhalten haben, und Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Der Nachweis kann durch einen Impfpass, ein Kinderuntersuchungsheft, ein von Eltern ausgefülltes Impfheft oder ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass das Kind bereits an Masern erkrankt ist, erfolgen. (Quelle: https://www.thelocal.de/20190717/deutschland-macht-masern-impfpflicht-fur-kinder)

Masern sind eine der ansteckendsten und ansteckendsten Krankheiten. Europaweit wurden 2018 12.352 Masernfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bis Mitte Oktober 501 Fälle registriert. Im gesamten Jahr 2018 lag die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen bei 544 Fällen. Masern gehen oft mit Komplikationen einher und hinterlassen dauerhafte gesundheitliche Probleme. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödliche Gehirnentzündung. Eine Maserninfektion ist entgegen der landläufigen Meinung keine „harmlose Kinderkrankheit“. Impfungen bieten den besten Schutz vor Masern. Sie gewährleisten eine lebenslange Immunität. (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html)

Das Kinderuntersuchungshilfe ist auch in englischer Sprache verfügbar.

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Juli Buchanan

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